Einlass
Bar
Aufgrund der Lautstärke und der dadurch entstehenden Belastung empfehlen wir junge Kinder nicht auf Konzerte mitzunehmen. Die Teilnahme von Jugendlichen an Konzerten wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen also die Eltern die Entscheidung.
Bitte informiert euch beim jeweiligen Veranstalter nach dessen Regularien für Ihre Veranstaltung! Den Namen des Veranstalters inkl. Verlinkung zu dessen Website findet ihr in den entsprechenden Veranstaltungsdetails.
U16
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines ihrer Personensorge-berechtigten auf dem Konzert aufhalten. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen.
16 - 18
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich ausschließlich auf Veranstaltungen, die vor 00:00 Uhr enden, aufhalten. Dies sind in der Regel nur Konzerte.
Was kann abgegeben werden?
Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitnahme jeglicher Kameraarten ist nicht gestattet. Lediglich Handys und Smartphones dürfen mitgenommen werden.
Wir möchten, dass jeder teilnehmen kann.
Wie komme ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Festsaal?
Wo kann ich parken?
Um auch unseren Beitrag für eine Zukunft zu leisten, haben wir bereits einige Maßnahmen getroffen. Im Außenbereich und auch Innen setzten wir auf LED und unsere grüne Umgebung pflegen wir nicht nur für euch, sondern auch für die Insekten.